Verbundweiterbildung
- Weiterbilder*innen
Ziel einer Verbundweiterbildung ist es, die Weiterbildung im Fachgebiet Allgemeinmedizin attraktiver zu gestalten. Durch Kooperation von Kliniken und niedergelassenen Fachärzt*innen für Allgemeinmedizin und andere zur Weiterbildung befugte Fachärzt*innen wird Ärzt*innen in Weiterbildung eine kontinuierliche Weiterbildung für die gesamte Weiterbildungszeit von fünf Jahren gewährleistet. So können sie die Weiterbildung komplett in einer Region ableisten und müssen sich nicht mehr für jede Weiterbildungsstelle einzeln bewerben und gegebenenfalls umziehen. Sie durchlaufen die Weiterbildung nach einem strukturierten Rotationsplan und erhalten damit langfristige Planungssicherheit.
Die Verbundweiterbildung soll gerade in ländlichen Gebieten die hausärztliche Versorgung stärken. Oft besteht im Anschluss an die Anerkennung als Fachärzt*in Allgemeinmedizin die Möglichkeit, eine Praxis zu übernehmen oder als Partner*in in eine Praxis einzusteigen.
Teilnahme als Weiterbilder*in an einem Weiterbildungsverbund (WBV):
Was sind die Vorteile?
• Gute Chancen, engagierte ÄiW AM zu bekommen
• Verbesserte Möglichkeit, Praxispartner*innen oder Praxisnachfolger*innen zu gewinnen
• Vorteil für die Kliniken, die Zuweiser*innen der nächsten Jahre weiterzubilden
• Gewinn an Berufszufriedenheit durch gute Zusammenarbeit vor Ort
• … und übergeordnet eine Verbesserung der Versorgungslandschaft mit Allgemeinärzt*innen
Wie kann ich teilnehmen?
Beitritt zu einem bestehenden Verbund
Wenn Sie Interesse haben, einem bereits bestehenden WBV beizutreten, so können Sie sich direkt an die jeweilige Ansprechspartner*in des Verbundes wenden und sich dort gezielt über den Verbund informieren.
Das konkrete Beitrittsprocedere wäre folgendermaßen:
• Unterschrift einer Beitrittserklärung durch die neue Teilnehmer*in, in welcher der Beitritt zum WBV und damit auch die Anerkennung der Kooperationsvereinbarung des WBV schriftlich bestätigt wird. Die Kooperationsvereinbarung des WBV muss dabei der neuen Kolleg*in in Kopie zur Verfügung gestellt werden.
• Unterschrift einer Annahmeerklärung, in der die Ansprechpartner*in Organisation stellvertretend für alle Mitglieder des WBV die Mitgliedschaft der neu Beitretenden bestätigt.
Neugründung eines Verbundes
Falls Sie einen eigenen Weiterbildungsverbund gründen möchten, kontaktieren Sie uns bitte direkt.
In unserem Flyer "Leitfaden zur Gründung von allgemeinmedizinischen Weiterbildungsverbünden“ finden Sie zusammenfassende Informationen.
Was ist in der gemeinsamen Kooperationsvereinbarung des Verbundes geregelt?
In der jeweiligen, individuellen Kooperationsvereinbarung der einzelnen WBV sind u.a. die Ziele, Aufgaben, Pflichten, … der Verbundweiterbildung geregelt.
Für eine optimale Weiterbildung sollte von Seiten der Weiterbilder*innen dabei Folgendes erfüllt werden:
• Freistellung der ÄiW AM für mindestens acht Fortbildungstage pro Jahr ohne Anrechnung von Urlaubszeiten oder Überstunden.
• Benennung einer festen Ansprechpartner*in für die ÄiW AM für die Rotationen in Weiterbildung über die gesamte Weiterbildungszeit.
• Sicherstellung durch die niedergelassenen Allgemeinärzt*innen, dass die ÄiW AM während der ambulanten Weiterbildungszeit ein Gehalt nach Tarif, analog der Klinikzeit, bekommt.
• Garantie, dass die ÄiW AM alle für die Allgemeinmedizin relevanten und laut Weiterbildungsordnung geforderten Inhalte erwerben kann
• Mentoring während Ihrer gesamten Weiterbildungszeit
(Was stellen wir uns unter Mentoring vor?)