Quereinstieg

Sie sind Quereinsteiger*in, d.h. Sie haben bereits eine Anerkennung als Fachärzt*in aus den Gebieten der unmittelbaren Patientenversorgung, und möchten jetzt die Anerkennung als Fachärzt*in für Allgemeinmedizin erwerben:

Wenn Sie

1) bis zum 31.05.2025 die Berechtigung zum Führen einer Facharztbezeichnung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung haben,

brauchen Sie nur noch

2) 24 Monate Weiterbildung in der ambulanten hausärztlichen Versorgung, die vor dem 31.12.2025 begonnen worden sein muss,

die

3) 80 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß § 4 Abs. 8 in Psychosomatischer Grundversorgung

und dann können Sie, wenn Sie

4) in geeigneter Weise den Nachweis erbringen, dass sie die nach dieser Weiterbildungsordnung für die Anerkennung als "Facharzt für Allgemeinmedizin" geforderten Kognitiven und Methodenkompetenzen (Kenntnisse) und Handlungskompetenzen (Erfahrungen und Fertigkeiten) erworben haben,

den Antrag auf Zulassung zur Prüfung zum "Facharzt für Allgemeinmedizin" stellen.