Quereinstieg
Mit einer bereits erworbenen Facharztbezeichnung der unmittelbaren Patientenversorgung können Sie innerhalb einer verkürzten Weiterbildungszeit (sog. Quereinstieg)
nach der Weiterbildungsordnung vom 16. Oktober 2021 den Antrag auf Zulassung zur Prüfung zum Facharzt für Allgemeinmedizin stellen:
Wurde bereits eine Facharztbezeichnung aus den Gebieten der unmittelbaren Patientenversorgung gemäß § 2a Abs. 7 erworben, kann die Weiterbildung abweichend durch Nachweis von:
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24 Monaten Weiterbildung in Allgemeinmedizin in der ambulanten hausärztlichen Versorgung
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80 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß § 4 Abs. 8 in Psychosomatischer Grundversorgung
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den nach dieser Weiterbildungsordnung für die Anerkennung als „Facharzt für Allgemeinmedizin“ geforderten Kompetenzen, die in geeigneter Weise zu erbringen sind, erfolgen.
Die erworbenen Kompetenzen sind im eLogbuch Allgemeinmedizin zu dokumentieren.
Informationen zu den Fördermöglichkeiten im ambulanten Bereich finden Sie hier.